National sowie international tätiger Make-Up Artist & Hair Stylist
(Überwiegend Karlsruhe, Frankfurt Skonto wird nicht gewährt. B. Unfall, Krankheit etc.) h.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen ROBIN GASSER und dem Auftraggeber. ROBIN GASSER ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Make-up Artists und Hair Stylists zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen ROBIN GASSER und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 07 Tagen zu zahlen. Zustandekommen eines Vertrages
Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im digitalen Schriftverkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 03 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. ROBIN GASSER kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars. Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit von ROBIN GASSER zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 03 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 03 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt. Fremd- und Nebenkosten
Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist ROBIN GASSER berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von ROBIN GASSER nicht zu vertreten ist. Fahrtkosten
Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km berechnet. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Der Vertrag kann innerhalb von 03 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass ROBIN GASSER dies zu vertreten hat, steht ihm 85% des Honorars sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
85% – bis 24 Stunden vor dem Termin
75% – 07 Tage vor dem Termin
50% – 14 Tage vor dem Termin
25% – 21 Tage vor dem Termin
Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Ausfall der Leistung
Kann das Styling aufgrund höherer Gewalt (z. oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird ROBIN GASSER sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet ROBIN GASSER in diesem Falle nicht. Gewährleistung
ROBIN GASSER übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird ROBIN GASSER die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt ROBIN GASSER keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches). Namensnennung
Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern ROBIN GASSER für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung), steht ROBIN GASSER ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Verwendung von Bildmaterial
ROBIN GASSER ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch ROBIN GASSER einverstanden ist/sind. Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Werden eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von ROBIN GASSER. Besonderheiten beim Brautstyling
Probetermin
Am Tag der Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Diese wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Der Restbetrag zuzüglich der Fahrtkosten wird zum Hochzeitstag fällig. Die Beträge können in bar oder per Überweisung erfolgen. Fahrtkosten
Sollte sich die Location mehr als 100km vom Wohnort ROBIN GASSERs entfernt befinden, müssen zusätzlich zum Brautstyling als Gesamtpaket mindestens zwei vollständige Gästestylings gebucht werden. Auftragsstornierung und Ausfallhonorar
Bei einer Vertragsauflösung bis zu 24 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten. Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:
100% – bis zu 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
75% – bis zu 31 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 31 Tage vor dem Hochzeitstermin